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Ab der Idee kann im FuE-Bereich alles gefördert werden!

Generell muss man die Entwicklungsphase von der Markteinführungsphase trennen. Die FuE-Förderung ist Teil der Sach-/Projektförderung und kann von jedem Unternehmen beantragt werden. Die Gesamtfinanzierung (Zuschuss plus Rest) muss gesichert sein und ggf. nachgewiesen werden. 

Zum Einstieg können Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern eine Innovationsberatung zur Potenzialanalyse und/oder zum Realisierungskonzept nutzen. Hier werden bis zu 35 Tage mit 550 Euro/Tag bezuschusst.

Ist eine Machbarkeitsprüfung bzw. eine Durchführbarkeitsstudie notwendig, wird diese vor dem eigentlichen Vorhaben gefördert. Dazu gibt es Gelder der EU, des Bundes und der Länder. Diese sind meist einem bestimmten Förderprogramm bzw. Förderbereich vorgeschaltet.

Die eigentliche FuE-Phase wird von der EU im Rahmen der AGVO in drei Bereiche mit unterschiedlichen Fördersätzen getrennt:

  1. Grundlagenforschung (meist an Hochschulen oder Forschungsinstituten) bis 100 % Zuschuss
  2. Industrielle Forschung 50 % Zuschuss (Erhöhung auf 80 % durch Zuschläge möglich)
  3. Experimentelle Entwicklung 25 % Zuschuss (Erhöhung auf 80 % durch Zuschläge möglich)

Die Förderung ist hierbei regional sehr unterschiedlich. Es gibt Bundesländer, die nur die Entwicklung fördern, andere nur die Markteinführung und wieder andere fördern beides. Der Bund und die EU fördern vor allem die reine Forschung und Entwicklung.

Was ist nun ein FuE-Vorhaben?

Zuerst einmal ein wenig Statistik. Nur 20 % der FuE-Maßnahmen in kleinen und mittelständischen Betrieben (KMU) sind echte Forschungsarbeiten. Weitere 30 % sind echte Entwicklungsarbeiten. Das Gros der Entwicklungen im Mittelstand (50 %) machen die so genannten Adaptionen aus. Der Förderung ist es somit "egal" wo die Idee herkommt.

Zur Ergänzung für Sie noch die Angabe, was kein FuE-Vorhaben ist. In jedem Falle fallen alle Entwicklungen im Auftrag eines Kunden aus der Förderung. Aber Achtung! Die Entwicklungen, die Sie für eine Anwendung machen, die ein Kunde fordert, jedoch den Entwicklungsauftrag nicht gibt, sondern nur das Ergebnis kaufen will, diese Entwicklungen sind förderfähig.

Was wird gefördert?

Zuerst einmal wird alles gefördert, was in direktem Zusammenhang mit der FuE-Maßnahme in Ihrem Hause vorgenommen wird. Die tatsächliche Zuordnung von Kosten zu einem FuE-Projekt stellt tatsächlich mehr Anforderungen an Ihre Buchhaltung, als an die Antragstellung.

Es werden sowohl Kosten, als auch Investitionen gefördert. Die Kosten in voller Höhe (Bemessungsgrundlage) und die Investitionen im Rahmen der Abschreibung (AfA). In manchen Fällen mischt sich die Mittelstandsförderung mit der FuE-Förderung.

Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung geschieht meist auf der Basis eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Ein Zuschuss wird je nach Förderrichtlinie in der Höhe von 25 bis 100 % gewährt. Die Fachprogramme des Bundes und der EU sehen hierbei meist einen Zuschuss in der Höhe von 50 % vor. Doch wie viel ist das nun, wenn Sie Ihre Kosten addieren?

Die absolute Höhe der Förderung hängt zum einen vom Zuschussanteil (25 bis max. 80 bzw. 100 %) ab. Zum anderen bestimmt natürlich auch die Basis (Bemessungsgrundlage) die Förderhöhe. Mit genauer Kenntnis der Spielräume innerhalb der Antragstellung können Sie die Bemessungsgrundlage durch Anwendung der geschickten Kombination von Einzelnachweisen und Pauschalwerterhöhungen groß machen.

Gewusst wie, können Sie bspw. einen Bruttolohn von 4.000 EUR monatlich bei einer hälftigen Förderung (50 %) aus der Richtlinie mit 4.400 EUR monatlich bezuschussen lassen, wenn Sie es schaffen die Bemessungsgrundlage durch gezielte Aufschläge in der Bemessung des Bruttolohns auf ein 220 % Niveau zu "heben". Dies ist durch Zuschläge im Rahmen der Allgemeinen Nebenbestimmungen zu den Anträgen möglich.

Ergänzend zum Zuschuss können Eigenkapital ergänzende Mittel genutzt werden. Dadurch kann die Finanzierung des Unternehmens gestärkt und gesichert werden. Weiterhin gibt es Förderdarlehen, die anteilig haftungsfrei gestellt werden können. 

Für Unternehmen, die eine Beteiligung erhalten sollen, besteht die Möglichkeit, dass der Beteiligungsgeber dafür einen Zuschuss erhält, wenn das Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung vorweisen kann.

Was bei FuE-Förderanträgen zu beachten ist

Ein Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antrag beim Förderinstitut eingegangen ist. Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden nicht gefördert.

Das Unternehmen muss sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften besteht nicht.

Soweit eine Landesförderung vorgesehen ist, muss ein Vorhaben im jeweiligen Bundesland verwirklicht werden; bei den Förderprogrammen Forschung und Entwicklung wird zumeist verlangt, dass der Sitz des Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland liegt.

Zuschüsse sind wahlweise als Erträge zu versteuern oder von der Abschreibungsbemessungsgrundlage abzusetzen.

Kundenentwicklungen (Kunde bezahlt die Entwicklung) werden nicht gefördert, da die meisten Entwicklungszuschüsse auf Kostenbasis vergeben werden und es keine Kosten gibt, wenn der Kunde bezahlt., da Einnahmen gegengerechnet werden müssen.

Für in der Forschung und Entwicklung tätige Mitarbeiter können Sie Förderungen in Anspruch nehmen. Werden die Lohnkosten im Rahmen der Projektförderung noch nicht erfasst, kann auch die Förderung mittels Innovationsassistenten erfolgen.

Sie haben hier die Basis von weit über 400 Förderprogrammen. Da sollten Sie etwas finden können. Viel Erfolg bei der Ermittlung und Beantragung der Fördermittel!
 
 
Downloads
 F&E in der Entwicklungsphase
Nach der Idee kann alles mit 30 bis 75 % Zuschuss gefördert werden.

 
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Fördermittel-Informations- Zentrum zur Individualisierung der Fördermittelinformationen.

 
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