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Anteilskauf (share deal)
Der Beteiligungserwerb ist ein Anteilskauf (share deal) bei dem weniger als 100 Prozent der Unternehmensanteile erworben werden.

Wichtig hierbei ist die Unterscheidung der Kapitalanlage von der betrieblichen Investitionen. Das ist ähnlich der Unterscheidung zwischen einem Finanzinvestor und einem strategischen Investor.

Die betriebliche Investition wird immer dann mit Fördermittel begleitet, wenn das Unternehmen in der gleichen Branche ist oder das Zielunternehmen zum Kunden- oder Lieferantenkreis gehört. Abweichungen hiervon, sind mit einem Geschäftsplan zu unterlegen.
Beteiligungserwerb als betriebliche Investition
Aus der Sicht der Förderung ist eine betriebliche Investition (im Unterschied zur Kapitalanlage) erst gegeben, wenn mindestens 25 Prozent eines Unternehmens erworben werden. Ausnahmen sind Beteiligungen an Joint Ventures, bei denen mehr als vier Beteiligte vorhanden sind und der erworbene Anteil mindestens dem durchschnittlichen Anteil entspricht.
Finanzierungsstruktur

Die Finanzierung für Erwerber von Beteiligungen besteht aus:

- Eigenkapital (im angemessenen Rahmen)

- Nachrangdarlehen (bis 50 %)

- Öffentliche Beteiligungen (bis 100 %, jedoch nicht größer als das Eigenkapital)

So sind schon 100 % der Finanzierungssumme ohne Bankhaftung möglich. Bei vielen Programmen gibt es Obergrenzen, die zwischen 1,0 und 2,5 Mio. Euro liegen.
 
 
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 Beteiligungserwerb
Die Förderung von Beteiligungserwerb erfolgt überwiegend aus nicht zu besichernden Mitteln.

 
Weitere Links
 FoemIZ
Fördermittel-Informations- Zentrum zur Individualisierung der Fördermittelinformationen.

 
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