Standpunkt: Skip Navigation LinksSitemap > Fördermittel > Sonstiges > Unternehmensberatung
 
Skip Navigation Links
SitemapExpand Sitemap


 

Beratungsförderung für Unternehmen

Die Beratungsförderung wurde mit dem 1. Okt. 2007 erheblich ausgeweitet und schafft nun für Berater junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren eine breitere Basis der Förderung. Für die Gründungsberatung, die weitere Begleitung und zwei Beratungsprojekte in der Aufbauphase können nun insgesamt 7.500 Euro (NBL: 9.000 Euro) Zuschuss beantragt werden. In einzelnen Bundesländern geht die Förderung erheblich darüber hinaus.

Mit dem 1. Okt. 2007 hat der Bund einen weiteren Zuschuss für Beratung ins Rennen gebracht und damit die wesentliche Veränderung der Struktur der Beratungsförderung für das Jahr 2008 begonnen. Derzeit existieren die Systeme vollständig nebeneinander.

Bisher gab es für den Unternehmer bei der Auswahl möglicher Zuschüsse für die Beratung nur zwei Varianten. Das beratende Unternehmen konnte sich über die angebotenen Beratungszuschüsse seines Bundeslandes informieren (z.B. über das Wirtschaftministerium, die IHK, Regionalbüros, RKW etc.), oder auf recht unkomplizierte Art und Weise den Beratungszuschuss des Bundes über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Anspruch nehmen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Bundes- und Landesförderung lag in der Höhe der Förderung. Die Bundesförderung war auf max. 50 Prozent, jedoch nicht mehr als 1.500 EUR, begrenzt, während die Landeszuschüsse über diesen Betrag hinausgingen.

Weiterhin unterscheidet sich die Antragsstellung im Bundesprogramm von den verschiedenen Länderprogramme erheblich. Die Bundesberatungsförderung wird immer im Nachhinein, also nach abgeschlossener Beratung, beantragt und nur die Antragsstellung der Landesprogramme musste immer vor Abschluss des Beratungsvertrages erfolgen.

Was hat sich geändert?

Neu ist, dass sich der Bund ab dem 30.Jun.2008 aus der Beratungsförderung bis zur Gründung gänzlich zurückzieht und dafür die Förderung des Coachings für Gründer in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit anbietet. Das Gründercoaching Deutschland kann seit dem 1.Okt.2007 über KfW-Regionalpartner (http://www.gcd-regionalpartnersuche.de/) bei der KfW- Mittelstandbank beantragt werden. Die Förderung von Existenzgründungsberatungen (Beratung vor Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit) wird damit nach und nach Ländersache.

Die Vorgehensweise bei der Beantragung des Gründercoachings ist an die der Beratungsförderung der Länder angelehnt. Die Antragstellung erfolgt immer vor Beginn der Beratung und für die Durchführung des Gründercoachings kann nur für einen akkreditierter Berater aus dem KfW-Beraterpool beauftragt werden. Die Akkreditierung hat vor der ersten Antragstellung zu erfolgen. (https://www.kfw-beraterboerse.de/)

Die Bundesberatungsförderung über das BAFA kann bis zum 30.Jun.2008 in ihrer derzeitigen Form weiter beantragt werden. Das Gründercoaching und die Existenzfestigungsberatung des Bundes (BAFA) laufen also eine Zeit lang parallel. Erst ab dem 1.Jul.2008 tritt eine neue, noch unbekannte, Richtlinie in Kraft. Diese wird sich voraussichtlich von der jetzt geltenden wenig unterscheiden. Die wesentliche Änderung wird der Ausschluss der Unternehmensberatungsförderung für Unternehmen sein, die jünger als ein Jahr sind.

Nach Auskunft des BAFA sollen das nachträgliche Antragsverfahren und die Höhe der Förderung (40% der Beratungskosten, jedoch maximal 1.500EUR) auch mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie ihre Gültigkeit haben.

Zusammenfassend kann man sagen, dass sich für Unternehmen, die älter als ein Jahr sind, in der Beratungsförderung nicht unbedingt etwas ändert. Kurze Beratungen, können nach wie vor mit der sehr einfach und nachträglich zu beantragenden Bundesberatungsförderung bezuschusst werden und Beratungen, mit einem Umfang von bis zu 20 Tagewerken, können je nach Bundesland durch die Landesberatungsförderung gefördert werden.

Für junge Unternehmen mit einem Alter von bis zu fünf Jahren kann über das Gründercoaching Deutschland ein Beratungszuschuss von 3.000 (alte Bundesländer) bzw. 4.500 EUR (neue Bundesländer) realisiert werden.

Handbuch der Beratungsförderung
Neben dem Seminar für Unternehmensberater zum Thema Beratungsförderung, dass wir zweimal im Jahr abhalten um die Berater immer auf den aktuellen Stand zu bringen, verlegen wir das Handbuch der Beratungsförderung, dass es seit diesem Jahr auf einem USB-Stick gibt. Das Handbuch kostet 125 Euro und kann direkt bei uns bezogen werden. Im Abonnement wird die aktuelle Version jedes halbe Jahr für 75 Euro angeboten. Beim Erstbezug gibt es einen Ordner zum Thema. Danach werden nur noch die USB-Sticks versendet. Diese haben 1 GB Speicherplatz, der zu einem Bruchteil belegt ist. Das Handbuch beinhaltet alle Programme, Kontaktdaten und die Zusammenfassungen nach Art der Beratung und nach Regionen.

 
 
Downloads
 Förderprogramme für Beratungen
Der Staat hilft bei den Beratungskosten mit und übernimmt zwischen 40 und 90 Prozent der Kosten.

 Seminar Foerdermittel in der Beratung
aktuell keine Seminare

 
Weitere Links
 Beraterseminar
Beratungsförderung - geförderte Angebotserstellung - Förderung der Investitionen - Zusammenarbeit mit anderen Beratern - Vertriebsunterstützung durch Fördermittel - und vieles mehr. Beraterseminar am 23. Okt. 2008.

 FoemIZ
Fördermittel-Informations- Zentrum zur Individualisierung der Fördermittelinformationen.

 
 Impressum / Disclaimer / Datenschutzerklärung

Am Biengarten 7 · 35447 Reiskirchen · fon +49 (0) 6401 2231071 · email info@wabeco.de